ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen, Definitionen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche entgeltlichen und unentgeltlichen Vertragsverhältnisse zwischen der Jump World One PD GmbH, FN 608630w am Standort Gewerbepark 3/4 7111 Parndorf (Rechnungsadresse: Südring 211, 9020 Klagenfurt am Wörthersee), und ihren Kund/Innen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt und ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nachstehende Definitionen:

  1. Jump World One = Jump World One PD GmbH, FN 608630w, (Standortadresse: Gewerbepark 3/4, 7111 Parndorf – Rechnungsadresse: Südring 211, 9020 Klagenfurt am Wörthersee)

  2. Kund/Innen = sämtliche VertragspartnerInnen, Nutzer/Innen der Anlagen, Aufsichtspersonen, Begleitpersonen etc.

  3. Anlagen = sämtliche Geräte und Räumlichkeiten des Trampolinparks insbesondere Trampoline, Trampolinhalle, Garderobe, Toiletten, Geburtstagsräume, Galerie etc.

  4. Trampoline = sämtliche Sprunganlagen und Geräte mit stark federnden an Rahmen befestigten Teilen zum Ausführen von Sprüngen

  5. Trampolinhalle = abgeschlossene Halle, in welcher sich die Trampolinhalle befinden

  6. Aufsichtsperson = volljährige Person, die entweder die Obsorge/gesetzliche Vertretung über einen Minderjährigen, Unmündigen oder vertretungsbedürftige Person hat oder vom Obsorgeberechtigten/Vertretungsberechtigten die Vollmacht zur Aufsicht der betroffenen Person erhalten hat

§ 2 Vertragsschluss, Abrechnung, Guthaben

(1)   Unverbindliches Angebot

Die Erklärung des/der Kunden/Innen, eine „Eintrittskarte“ erwerben zu wollen, stellt ein verbindliches Vertragsanbot dar. Erst durch die Annahme durch die Jump World One PD GmbH kommt ein Vertrag zustande. Jump World One PD GmbH behält sich das Recht vor, den Verkauf von „Eintrittskarten“ auch ohne Angabe von Gründen zu verweigern, insbesondere auch dann, wenn Kund/Innen in der Vergangenheit Anweisungen der Jump World One PD GmbH und deren Mitarbeiter/Innen nicht eingehalten, sich oder andere gefährdet oder einen Schaden verursacht haben. 

(2)   Vertragsabschluss, Zahlungspflicht

Mit Annahme des unverbindlichen Angebots des/der Kunden/Innen kommt ein Vertragsabschluss zustande. Der Kaufpreis wird sofort mit Vertragsannahme fällig. Der/Die Kunde/In darf die Anlage erst nach vollständiger Bezahlung inkl. ausgehändigten Kassabon betreten. 

(3)   Registrierung, Einverständniserklärung

Nach Vertragsabschluss muss der/die Kunde/In die Einverständniserklärung unterfertigen. Weiters erhält der/die Kunde/In einen Sticker („Zeitsticker“) auf dem die Uhrzeit, bis wann der/die Kunde/In sich in der Trampolinhalle aufhalten darf, ersichtlich ist bis (beispielsweise kauft ein Gast um 14:30 ein Ticket für 60 Minuten, somit erhält er einen Sticker mit der Info „15:40“, weil auch eine "Kulanz-Zeit" von 10 Minuten automatisch dazu gerechnet wird). Dieser Zeitsticker soll auf der Kleidung angebracht sein - gut sichtbar für das Personal im Trampolinpark. Mit diesem Zeitsticker hat der/die Kunde/In während der Öffnungszeiten und nach Verfügbarkeit Zutritt zu den Anlagen der Jump World One PD GmbH im Ausmaß des abgeschlossenen Vertrages.

Sollte der Zeitsticker verloren oder beschädigt werden, kann der/die Kunde/In diesen jederzeit bei der Rezeption kostenlos ersetzen lassen – Voraussetzung: Rechnung bzw. beschädigter Sticker.

Der Registrierungsvorgang und die Unterfertigung der Einverständniserklärung ist bei jedem Besuch zu wiederholen. (Nach Ablauf der Registrierungsdauer ist der/die Kunde/In nicht mehr berechtigt, ohne neuerliche Registrierung und Unterfertigung der Einverständniserklärung die Anlagen der Jump World One PD GmbH zu betreten oder zu benutzen.) Ohne Einverständniserklärung ist der/die Kunde/In nicht mehr berechtigt, die Anlage zu betreten oder zu benutzen.

Der Zeitsticker ist nicht übertragbar und nur gemeinsam mit dem Kassabon und einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Jump World One PD GmbH zur sofortigen Vertragsauflösung und Erteilung eines Hausverbotes. Der Zutritt zur Anlage und deren Nutzung ist untersagt, wenn der/die Kunde/In die Einverständniserklärung nicht unterschreibt oder diese widerruft.

(4)   Abrechnung, Nutzungszeitverrechnung

Die Abrechnung der Nutzung der Trampolinhalle der Jump World One PD GmbH erfolgt in Zeiteinheiten für die erste Einheit (ab Eintritt) für 30, 60, 90 oder 120 Minuten und danach im dreißig-Minuten-Takt. Nach Ablauf der Zeit wird jede weitere begonnene halbe Stunde (30 Minuten) verrechnet. Nach Abschluss des Kaufvorganges und dem Erhalt des Zeitstickers beginnt die Zeit zu laufen. Bei Abschluss des Kaufvorganges wird automatisch eine Kulanzzeit für die/den Kunden/In von 10 Minuten am Sticker erfasst (Umziehen, WC etc.). Im Falle von Überziehungen wird die überzogene Zeit für jede angefangene halbe Stunde voll nachverrechnet und die Jump World One PD GmbH behält sich das Recht vor, dem Gast auch eventuell Hausverbot zu erteilen, sollte dies öfter der Fall sein.

(5)   Ablöse von nicht verbrauchten Guthaben, Gutscheinen

Sollte ein/e Kunde/In schon vor Ablauf der Sprungzeit die Anlage oder die Jump World One PD GmbH am Standort Parndorf verlassen, so gibt es für die nicht verbrauchte Zeit keine Ablöse oder Rückerstattung in Form von Barzahlung oder in Form von Gutscheinen odgl. Nicht verbrauchte Gutscheine verfallen nach der gesetzlich festgelegten Frist ausnahmslos. Es gibt Gutscheine in Form eines vom Gast gewünschten Geldwertes oder in Form von 60 Min. Sprungjettons, welche bei der Jump World One PD GmbH erworben und eingelöst werden können. Weiters gibt es Gutscheine, welche direkt einen oder mehrere Eintritt/e zu der Anlage beinhalten. Bei Verlust eines Gutscheins gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung oder erneute Ausstellung eines Gutscheines.

Die angegebenen Preise sind Endpreise (brutto) und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses letztgültigen im Kassabereich ausgehängten bzw. veröffentlichten Preise.

§ 4 Voraussetzungen für die Nutzung der Anlage

(1)   Allgemeine Voraussetzungen, Hausverbot

Die Nutzung der Anlagen ist nur entsprechend der ausgehängten Hallenregeln, sonstigen ausgehängten Anweisungen und nach Unterfertigung der Einverständniserklärung erlaubt.

Den Anweisungen der Mitarbeiter der Jump World One PD GmbH ist jederzeit Folge zu leisten. Sollten Anweisungen wiederholt und dauerhaft nicht Folge geleistet werden, ist die Jump World One PD GmbH berechtigt, dem/der Kunden/In die weitere Nutzung der Anlagen zu untersagen und ein Hausverbot zu erteilen. Sollte noch Sprungzeit vorhanden sein, so verfällt diese restliche Zeit ersatzlos.

Vor Nutzung der Anlage hat der/die Kunde/In die jeweils geltenden AGB und die ausgehängten Hallenregeln vollständig und gewissenhaft zu lesen und zu beachten. Weiters hat der/die Kunde/In vor Nutzung der Trampolinhalle das Erklärungsvideo anzusehen und die darin enthaltenen Hinweise zu befolgen.

Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in dem dafür vorgesehenen Spind zu verwahren. Jacken, Mäntel, Taschen, Rucksäcke, Beutel u.Ä. dürfen nicht in die Trampolinhalle mitgenommen werden und sind in den dafür vorgesehenen Spinden zu verwahren. Kopfhörer, Mobiltelefone und Musikplayer, Kameras, Actionkameras, Kappen und ähnliche Kopfbedeckung, Schmuck und sonstige Dinge, die sich beim Springen lösen können, dürfen nicht auf die Sprungflächen mitgenommen werden (Verletzungsgefahr). Der/Die Kunde/In ist verpflichtet, von ihm/ihr verursachte Schäden an der Anlage oder von ihm/ihr bemerkte Schäden an der Anlage unverzüglich zu melden.

Sämtliche Anlagen dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend genutzt werden. Jeder/Jede Kunde/In ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung der Anlage über die Anwendungshinweise und Verwendungsvorschriften zu informieren und diese bei Nutzung der Anlage strikt zu beachten. Im Falle von Unklarheiten, insbesondere vor der erstmaligen Nutzung, ist eine Einweisung durch einen Mitarbeiter/In der Jump World One PD GmbH einzuholen.

Sämtliche Anlagen sind pfleglich und schonend zu behandeln.

Die Jump World One PD GmbH ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung der Kunden/Innen zu überprüfen. Über Art, Umfang und Intensität der Nutzung der Anlagen entscheidet der/die Kunde/In jeweils eigenverantwortlich. Es wird dringend empfohlen, die Nutzung der Anlagen stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Nutzung abzubrechen und erforderlichenfalls einen Arzt aufzusuchen. Die Nutzung der Anlagen erfolgt durch die Kunden/Innen, ohne dass seitens der Jump World One PD GmbH Mitarbeiter/Innen zum Zwecke der Beaufsichtigung zur Verfügung stehen.

Insoweit es zur Einhaltung der in diesem AGBs festgelegten Verhaltungsregeln erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen oder Schäden zu vermeiden und abzuwehren, sind die Mitarbeiter der Jump World One PD GmbH befugt, geeignete Verhaltensanweisungen zu erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten.

(2)   Aufwärmen

Der/Die Kunde/Kundin hat sich vor jeder Nutzung der Anlage selbständig und eigenverantwortlich aufzuwärmen.

(3)   Nutzung der Sprunganlagen (Trampoline, Ninja Warrior, Parkour usw.)

Jede/r Kunde/In darf nur eine abgegrenzte Sprungfläche verwenden. Kreuzspringen oder gemeinsames Springen auf einer Sprungfläche sind untersagt. Liegen und Pausieren auf Sprungflächen ist untersagt. Der Kunde hat die Sprungfläche nach Beendigung der Nutzung unverzüglich zu verlassen. Das Ablegen von Gegenständen oder Kleidungsstücken auf oder neben der Sprungfläche ist untersagt.

Die Verwendung der Verleih-Geräte wie Trampolin-Scooter, -Ski, -Snowboard, -Bike erfolgt auf eigene Gefahr. Die Jump World One PD GmbH haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Folgekosten jeglicher Art, welche beim Gebrauch solcher Verleih-Geräte entstehen können.

(4)   Aufsicht, Minderjährige, Unmündige, Aufsichtsperson, Haftung

Verträge mit Unmündigen und Minderjährigen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen.

Die Jump World One PD GmbH und deren Mitarbeiter/Innen trifft keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen, Unmündigen oder körperlich oder geistig beeinträchtigten Personen. Aufsichtspflichtig gegenüber diesen sind die sie während der Nutzung der Anlagen begleitenden gesetzlichen Vertreter oder sonst hierzu berechtigten Aufsichtspersonen. Für allfällige durch die beaufsichtigten Nutzer der Anlagen verursachte Personen- und/oder Sachschäden haften die gesetzlichen Vertreter oder sonst zur Beaufsichtigung berechtigten Personen sowohl der Jump World One PD GmbH als auch Dritten gegenüber im Falle der Verletzung der Aufsichtspflicht nach den Bestimmungen des ABGB. Die Aufsichtspersonen hat diesfalls die Jump World One PD GmbH gegenüber Ansprüchen geschädigter Dritter schad- und klaglos zu halten.

Der gesetzliche Vertreter oder die sonst hierzu berechtigte Aufsichtsperson haben dafür Sorge zu tragen, dass die von ihnen beaufsichtigte Person nur jene Anlagen nutzt, die ihren physischen und/oder psychischen Voraussetzungen entsprechen, die Verhaltensregeln im Sinne dieser AGBs einhält, damit Beschädigungen an den Anlagen und selbst/oder Fremdgefährdung im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlagen vermieden werden.

(5)   Physische und psychische Voraussetzungen

Jump World One PD GmbH überprüft die physische und psychische Eignung von Kunden/Innen im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlagen nicht; vielmehr entscheiden die Kunden/Innen ausschließlich selbst darüber, welche Anlagen sie nutzen und ob die Nutzung der jeweiligen Anlage ihrer physischen und psychischen körperlichen Eignung entspricht. Für Schäden, die Kunden/Innen im ursächlichen Zusammenhang mit einer mangelnden physischen und/oder psychischen Eignung verursachen, haften diese der Jump World One PD GmbH und/oder Dritten gegenüber nach den schadenersatzrechtlichen Bestimmungen des ABGB.

(6)   Kleidung, rutschfeste Socken, Sicherheitsausrüstung

Die Anlagen sind ausschließlich mit geeigneter Kleidung und rutschfesten Sprungsocken zu benutzen. Geeignete Kleidung liegt vor, wenn sie den/die Kunden/In bei der Nutzung der Anlage nicht einschränkt. Das Tragen von Kleidung mit scharfkantigen Applikationen wie beispielsweise Schnallen, Reißverschlüsse, Nieten, etc., weite Kleidung, Kleidung mit Schlaufen, Bändern etc. ist untersagt.

Die Trampolinhalle und die Sprungflächen dürfen ausschließlich mit geeigneten rutschfesten Sprungsocken genutzt werden. Mitarbeiter der Jump World One PD GmbH sind berechtigt, die Eignung der Socken zu überprüfen.

(7)   Waffen

Die Mitnahme von Waffen und sonstigen Gegenständen, die als Waffen benutzt werden können, ist in der Jump World One PD GmbH untersagt.

§ 5 Nutzungsbeschränkungen der Anlage

(1)  Essen und Trinken

Die Mitnahme und Konsumation von Essen und Getränken ist in der Trampolinhalle und in der Anlage untersagt. Insbesondere ist das Kauen von Kaugummis oder Lutschen von Zuckerln oä. auf den Sprungflächen strengstens untersagt (Aspirationsgefahr).

In der Anlage erworbene Getränke und Speisen dürfen in der Anlage, mit Ausnahme der Trampolinhalle, konsumiert werden.

Für Geburtstagsparties bzw. Birthday Jumps sowie sonstigen Feiern ist das Mitbringen eines Kuchens oder einer Torte erlaubt.

(2)  Wartezeiten beim Einlass

Sofern es die Besucherzahl und/oder Sicherheitsgründe erforderlich machen, sind die Jump World One PD GmbH bzw. deren Mitarbeiter/Innen berechtigt, Kunden/Innen den Zutritt zu einzelnen Teilen der Anlage einzuschränken, wodurch es auch für Kunden/Innen zu zusätzlichen Wartezeiten kommen kann. Für allfällige Rückforderungsansprüche von Kunden/Innen in diesem Zusammenhang haftet die Jump World One PD GmbH nach Maßgabe der Bestimmung des ABGB.

Aufgrund von Umständen oder Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches der Jump World One PD GmbH gelegen sind, wie beispielsweise Naturkatastrophen, sonstige akute Gefährdungslagen, Pandemien und damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Schließungen sowie sonstigen Fällen höherer Gewalt oder Wartungsarbeiten, kann eine teilweise oder gänzliche Schließung der Anlagen erforderlich sein. Auf vermögensrechtliche Nachteile, die Kunden/Innen allenfalls in diesem Zusammenhang erleiden, ist die Haftungsbestimmung des § 1311 ABGB anzuwenden.

(3)  Rauch- und Alkoholverbot sowie Umgang mit Feuer bzw. brennbaren Materialien

Im gesamten Innenbereich der Anlage der Jump World One PD GmbH herrscht Rauchverbot. Die Trampolinhalle darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln, bewusstseinsverändernden Substanzen sowie die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten betreten und benützt werden.

Die Verwendung von offenem Licht und Feuer ist nicht gestattet. Daher ist die Verwendung von Wunderkerzen und Ähnlichem ausnahmslos untersagt. Sollte es durch eine Missachtung zu einer Kostenentstehung kommen, so sind diese zur Gänze vom Verursacher zu übernehmen.

(4)  Wartung, Einschränkung der Nutzung einzelner Bereiche

Einzelne Teile der Anlage können wegen regulärer Kontroll- oder Wartungsarbeiten, Reparaturarbeiten oder behördlichen Verfügungen wiederholt und ohne Ankündigung geschlossen sein. Der/Die Kunde/In hat in diesem Fall kein Recht auf Preisminderung, Rücktritt vom Vertrag oder sonstige Ersatzleistungen.

§ 6 Haftung

Kunden/Innen sind verpflichtet, die Anlagen nur bestimmungsgemäß entsprechend ihrer physischen und psychischen Eignung und angepasst an ihre persönlichen körperlichen Fähigkeiten zu nutzen. Für Schäden, die unter Missachtung dieser Eignungsvoraussetzungen verursacht werden, haften die betreffenden Kunden/Innen der Jump World One PD GmbH und/oder Dritten gegenüber nach den schadenersatzrechtlichen Bestimmungen des ABGB.

Die Kunden/Innen nehmen zur Kenntnis, dass eine Überprüfung der Eignungsvoraussetzungen für die Nutzung der Anlagen durch die Jump World One PD GmbH bzw. deren Mitarbeiter/Innen nicht erfolgt.

Für Schäden, die Kunden/Innen im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlagen erleiden, obwohl die Nutzung bestimmungsgemäß entsprechend der physischen und körperlichen Eignung und Leistungsfähigkeit erfolgte, haftet die Jump World One PD GmbH verschuldensabhängig nach den Bestimmungen des ABGB. Gleiches trifft auch zu auf Schäden an Personen und Sachen, die im Zusammenhang mit der Verwendung von Verleihgeräten aller Art durch Kunden/Innen verursacht werden.

Werden von Kunden/Innen mitgebrachte Gegenstände nicht ordnungsgemäß im Sinne des § 4 Abs 1 dieser AGBs im dafür vorgesehenen Spind verwahrt, so ist die Jump World One PD GmbH im Falle des Verlustes haftungsfrei.

§ 7 Videoaufzeichnungen, Fotos und Filme 

(1)  Videoüberwachung zu Sicherheitszwecken

Aus Sicherheitsgründen werden die Anlagen der Jump World One PD GmbH, mit Ausnahme der Garderoben, Duschen und Sanitäranlagen, videoüberwacht. Diese Videoaufnahmen werden erforderlichenfalls zur Rekonstruktion eines Unfallherganges oder sonstigen relevanten Sachverhalten verwertet und können über polizeiliche, staatsanwaltliche oder gerichtliche Anforderung als Beweismittel für allfällige Verfahren herangezogen werden. Dem Kunden steht diesbezüglich kein Herausgaberecht zu. Die Videoaufzeichnungen werden nach 72 Stunden vernichtet, sofern sie nicht zu obgenannten Zwecken benötigt werden.

(2)  Verwendung von Filmen und Fotos zu Werbezwecken

Die Jump World One PD GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ihrer Kunden/Innen nur unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Das bedeutet, dass die Daten der Kunden/Innen nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Erlaubnis verarbeitet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsgrundlage der Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten Artikel 6 Abs 1 lit a und Artikel 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen Artikel 6 Abs 1 lit b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen von Jump World One PD GmbH Artikel 6 Abs 1 lit c DSGVO und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrung berechtigter Interessen der Jump World One PD GmbH Artikel 6 Abs 1 lit f DSGVO bildet. Dies betrifft im Bereich der gesamten Anlage die Herstellung von Foto- und Filmaufnahmen zu Werbezwecken in Drucksorten, Plakaten, Fernsehen, Filmen, Internet und Social-Media in gleicher Weise.

Die darauf Bezug nehmende Datenschutzerklärung liegt an der Rezeption in gedruckter Form auf und ist in der Homepage unter https://www.jumpworld.one/parndorf/info/datenschutz abrufbar.

§ 8 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

Die Jump World One PD GmbH erbringt die bedungenen Leistungen gegenüber ihren Kunden/Innen am Standort Gewerbestraße 3 / 4 – Entertainmentcenter Parndorf in 7111 Parndorf. Der Firmensitz bzw. die offizielle Rechnungsadresse der Jump World One PD GmbH ist am Südring 211 in 9020 Klagenfurt.

Auf das Rechtsverhältnis zwischen der Jump World One PD GmbH und ihren Kunden/Innen ist österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Für Streitigkeiten zwischen der Jump World One PD GmbH und ihren Kunden/Innen, gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Klagenfurt als vereinbart. Für Klagen gegen Verbraucher gilt jedoch § 14 KSchG.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder unwirksam werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGBs unberührt.

 

Parndorf, am 31.01.2025

JUMPWORLD.ONE

Adresse

Entertainmentcenter Parndorf
neben Smyths Toys/THE ITALIAN
Gewerbestraße 3 Top 4
7111 Parndorf